Es bestehen keine Anhaltspunkte, weshalb die auch für Laien nachvollziehbaren Ausführungen des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, zur Wassergefährdung durch den ausgetretenen Biodiesel nicht zutreffen sollten. Solche werden auch durch den Beschuldigten nicht angeführt und lassen sich insbesondere auch nicht aus im Bericht enthaltenen rechtlichen Überlegungen ableiten. Dass sich das betroffene Gebiet in der Grundwasserschutzzone Au befindet, ergibt sich im Übrigen auch aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau (www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/umwelt- natur-landschaft/umwelt/grundwasser/grundwasserdaten).