Durch den Mangel an Sauerstoff setze der anaerobe Abbau (Abbau ohne Sauerstoff) ein, was zu übelriechenden und toxischen Stoffwechselprodukten führe, welche wiederum wassergefährdend seien. Eine Nutzung des Grundwassers als Trink- oder Brauchwasser würde damit eingeschränkt, erschwert oder verunmöglicht. Vorliegend sei der Biodiesel im Gewässerschutzbereich Au, d.h. über einem nutzbaren Grundwasservorkommen und damit in einem besonders gefährdeten Bereich (Art. 29 Abs. 1 lit. a GSchV), und auf einer nicht versiegelten Fläche erfolgt.