Gemäss Ausführungen des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, ist die Frage, wann es sich bei Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse B um eine grössere wassergefährdende Menge handle, nach dem konkreten Einzelfall zu beurteilen. Biodiesel sei dann als wassergefährdend wahrzunehmen, wenn er organoleptisch (betreffend Geruch, Geschmack und Farbe) wahrgenommen werden könne, was zu einem unangenehmen Geruch und Geschmack des Wassers und einem Überangebot an Nährstoffen im Wasser führe, wodurch der im Wasser gelöste Sauerstoff verbraucht und aquatische Lebewesen, welche auf Sauerstoff angewiesen seien, gefährdet würden.