Darauf verweisen auch das Departement BVU, Abteilung für Umwelt (Bericht vom 27. März 2023 S. 2) und die E. AG (Aktennotiz vom 21. Januar 2020 S. 1). Entgegen der Ansicht des Beschuldigten wird Biodiesel auch in Deutschland als wassergefährdend eingestuft und der Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 (schwach wassergefährdend) zugeordnet (Online-Datenbank Rigoletto [https://webrigoletto.uba.de/rigoletto/], Kennnummer 834).