4.2.3.3. Die Ansicht des Beschuldigten, dass kein Biodiesel ins Erdreich gelangt und das Erdreich nur abgetragen worden sei, um einen alten Ölunfall zu vertuschen, erscheint konstruiert. Dem Polizeirapport vom 20. September 2020 ist – wie erwähnt – zu entnehmen, dass die Sofortmassnahmen vom Departement BVU, Abteilung für Umwelt, und der B. AG gemeinsam beschlossen bzw. eingeleitet worden seien (act. 5), was die Theorie des Beschuldigten, es habe sich um eine Vertuschungsaktion der B. AG gehandelt, widerlegt. Eine Sanierung eines früheren Ölunfalls hätte im Übrigen ohne Weiteres ohne Beizug des Departements BVU bzw. der Kantonspolizei erfolgen können.