Dass – wie der Beschuldigte vorbringt – keine Anzeichen dafür bestehen, dass der Biodiesel mit hohem Druck aus den Rohren herausgespritzt sei, vermag daran nichts zu ändern. Auch wenn gemäss den Ausführungen der E. AG ein Teil des Biodiesels durch den Einstieg in den Tankkeller geflossen sei, ist damit davon auszugehen, dass eine erhebliche Menge auf das Erdreich gelangte, welches abgetragen werden musste, wobei auch nach der Abtragung (wie auf den Fotos der E. AG ersichtlich) noch erkennbare Spuren von Biodiesel und ein deutlicher Geruch wahrgenommen werden konnten (Aktennotiz E. AG S. 2 und Bericht des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, S. 3).