Bei einer lediglich geringen Menge ausgetretenen Biodiesels wären im Übrigen nicht Spuren im dokumentierten Ausmass an Entlüftungsrohren, Aussenwand, Betonvorbau und Treppe sowie (auch nach dem ersten Aushub des Erdreichs) auf dem Boden zu erwarten gewesen und es wäre insbesondere auch nicht zu einem Abfliessen der Flüssigkeit über diese Bereiche gekommen. Dass – wie der Beschuldigte vorbringt – keine Anzeichen dafür bestehen, dass der Biodiesel mit hohem Druck aus den Rohren herausgespritzt sei, vermag daran nichts zu ändern.