Auch im Bericht des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, vom 27. März 2023 wird festgehalten, dass Biodiesel organoleptisch wahrnehmbar gewesen sei (Bericht vom 27. März 2023 S. 3). Hinweise darauf, dass der festgestellte Biodiesel (wie vom Beschuldigten behauptet, Stellungnahme vom 21. April 2023 S. 5) zähflüssig oder gar fest gewesen sei und deshalb nicht ins Erdreich hätte gelangen können, bestehen nicht.