4.2.3. 4.2.3.1. Der Aktennotiz der E. AG, Altlastenberaterin der B.AG, vom 21. Januar 2020 betreffend abfall- und altlastenrechtliche Beurteilung des Vorfalls (nachfolgend Aktennotiz; eingereicht am 17. Januar 2023) sowie der Schadenmeldung des Departements BVU, Abteilung Umwelt, vom 11. Dezember 2019 (eingereicht am 17. Januar 2023) ist zu entnehmen, dass nach dem Bekanntwerden des Überfüllunfalls Sofortmassnahmen durch die B. AG ergriffen worden seien. Es sei das kontaminierte Erdreich (ca. 10 cm tief) mit einem Bagger entfernt und in einer Mulde gelagert worden.