200'000 Liter aufweist, einen Füllstand von 212'000 Liter Biodiesel an (Polizeirapport vom 11. September 2020 act. 5; Foto der Anzeige act. 22). Dass nach dem Beschuldigten noch weitere Personen den Tank Nr. 2 befüllt hätten, wird weder geltend gemacht noch liegen irgendwelche Hinweise darauf vor. Die Berechnung der Kantonspolizei, dass der Füllstand des Tanks Nr. 2 vor dem Abladen durch den Beschuldigten ca. mindestens 182'000 bis 183'000 Liter betragen habe (212'000 Liter abzüglich die vom Beschuldigten eingefüllten 29'000 bis 30'000 Liter; Polizeirapport act. 7), ist damit nicht zu beanstanden, wobei dabei die überlaufene Menge nicht enthalten ist.