Der Beschuldigte gab an, ca. 20 bis 60 Minuten nach Abfahrt vom Abladeort von einem Kollegen über die Überfüllung des Tanks Nr. 2 informiert worden zu sein (polizeiliche Einvernahme vom 11. August 2020 act. 13). Beim Eintreffen der Kantonspolizei zeigte die Anzeige des Lagertanks Nr. 2, welcher lediglich ein (zugelassenes) Fassungsvermögen von - 15 -