Ebenfalls bleibe mangels objektiv messbarer Grundlagen unklar, wann es sich konkret um eine grössere Menge Biodiesel handle. Der vom Departement BVU, Abteilung für Umwelt, angesetzte Massstab könne hierfür nicht alleine entscheidend sein. Dass der Biodiesel organoleptisch wahrnehmbar gewesen sei, werde vom Departement BVU, Abteilung für Umwelt, einfach behauptet. Auch sei mangels Angaben in den Akten zu verifizieren, dass der überfüllte Tank sich im Grundwasserschutzbereich Au befinde. Es sei schliesslich nicht erstellt, dass Biodiesel auch in eine Meteorwasserleitung gelaufen sei (S. 3 f.).