Biodiesels immer noch völlig unklar sei. Der Beschuldigte habe nicht bemerkt, dass der Tank überlaufen sei und es sei ihm auch nach wie vor unklar, ob er die Überfüllung tatsächlich verursacht habe. Es könne weder auf die von der B. AG (in Verfolgung eigener Interessen und nach sofortiger Behebung des Vorfalls) genannte Menge von 3'000 Liter, noch auf die vom Departement BVU, Abteilung für Umwelt, angegebene jedoch nicht weiter begründete Menge von mindestens 500 Liter abgestellt werden (S. 1 f.).