2.4. Mit Stellungnahme vom 10. Februar 2023 zu den Unterlagen des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, führte der Beschuldigte aus, dass unklar sei, welche Menge ausgetreten sei und aus welchem konkreten Vorgang diese stamme sowie dass der Standort offensichtlich schon vorab verschmutzt gewesen sei. Es habe offenbar keine Gefahr bestanden, dass jemals Biodiesel hätte ins Grundwasser gelangen können. Durch die rasche Sanierung sei diese Gefahr erst recht gebannt worden.