2.3. Mit Eingabe vom 18. November 2022 brachte der Beschuldigte unter Verweis auf das ihm zwischenzeitlich zugestellte Messprotokoll der D. AG vor, dass diese nicht die zum Tank Nr. 2 zugehörige Sonde Nr. 2, sondern die Sonde Nr. 4 geprüft und als funktionstüchtig erklärt habe. Es könne einzig darauf geschlossen werden, dass die B. AG die D. AG in Täuschungsabsicht und im Wissen um die defekte Sonde Nr. 2 die (falsche) Sonde Nr. 4 habe prüfen lassen.