Der Beschuldigte habe im Übrigen einige Erfahrung beim Transport von Biodiesel. Er habe diesen nicht als umweltgefährdend eingestuft (Berufungsbegründung S. 18). Zudem habe er davon ausgehen dürfen, dass die elektronische Messsonde funktioniere, was offenbar nicht der Fall gewesen sei, und dass für den Notfall eine zweite Sicherheitsstufe vorgesehen sei. Vorliegend habe offenbar eine Auffangwanne bestanden und es sei ein Ölabscheider installiert worden, so dass nichts direkt ins Grundwasser oder in Fliessgewässer eingeleitet werden könne. Im Übrigen weise Biodiesel eine enorm hohe und rasche Abbaurate auf (85%). Zudem seien die Böden gefroren gewesen.