Aufgrund der auf den Bildern erkennbaren unversehrten Wand hinter dem Entlüftungsrohr sei belegt, dass der Biodiesel nicht unter Druck ausgetreten sei. Die dunklen Stellen auf der Rampe und der Treppe seien damit auf frühere Ölunfälle zurückzuführen, die dem Beschuldigten nun untergeschoben werden sollen. Aufgrund des Lagebildes sei klar, dass keine erhebliche Menge Biodiesel ausgeflossen sein könne (Berufungsbegründung S. 17).