3.13. Mit Eingabe vom 10. Februar 2023 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme zu den Akten des Departements BVU ein und hielt an seinen bisher gestellten Berufungsanträgen sowie den Beweisanträgen (soweit diesen noch nicht stattgegeben worden sei) fest. 3.14. Mit Eingabe vom 16. Februar 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf eine Stellungnahme. 3.15. Mit Eingabe vom 27. März 2023 erstattete das Departement BVU, Abteilung für Umwelt, den mit Verfügung vom 8. März 2023 eingeforderten schriftlichen Bericht zu diversen den Vorfall vom 11. Dezember 2019 betreffende Fragen.