"Es seien im Rahmen der Berufungsverhandlung folgende Personen einzuvernehmen: a. G. c/o D. AG, Y-Strasse, R. b. C. c/o Amt/Abteilung für Umwelt, Z-Strasse, S. c. H., Geschäftsführer, c/o B. AG, X-Strasse, Q.." 3.7. Mit Eingabe vom 15. September 2022 erstattete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Berufungsantwort und beantragte die Abweisung der Beweisanträge sowie die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.8. Mit Eingabe vom 18. November 2022 reichte der Beschuldigte Unterlagen der D. AG ein und nahm dazu Stellung. 3.9. Mit Eingabe vom 25. November 2022 reichte der Verteidiger seine Kostennote ein.