3.5. Mit Verfügung vom 11. Mai 2022 ordnete der damalige Verfahrensleiter an, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt werde, mit dem Vorbehalt der Durchführung einer Berufungsverhandlung, sollte sich dies aufgrund der Berufungsbegründung bzw. Berufungsantwort als notwendig erweisen. 3.6. Mit Eingabe vom 23. Juni 2022 erstattete der Beschuldigte die Berufungsbegründung. Er hielt an seinen mit Berufungserklärung gestellten Anträgen fest. Seine bereits gestellten Beweisanträge konkretisierte er wie folgt: "Es seien im Rahmen des Berufungsverfahrens folgende Dokumente bzw. Akten einzuholen: