3.3. Mit Eingabe vom 19. April 2022 (Postaufgabe 25. April 2022) verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach darauf, einen Nichteintretensantrag -6- zu stellen bzw. die Anschlussberufung zu erklären. Sie erklärte sich mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. 3.4. Mit Eingabe vom 9. Mai 2022 erklärte sich der Beschuldigte mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden.