8. Die dem Beschuldigten auferlegten Kosten sowie die Busse werden mit dem geleisteten Bussen-/Kostendepositum in der Höhe von Fr. 1'200.00 verrechnet. Nach Verrechnung hat der Beschuldigte dem Gericht noch einen Betrag von Fr. 697.50 zu bezahlen. 9. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 2.3. Mit Eingabe vom 23. August 2021 meldete der Beschuldigte die Berufung an. -5-