Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 40.00, Probezeit zwei Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 400.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.2. Der Beschuldigte erhob am 22. Oktober 2020 Einsprache gegen diesen Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach überwies den Strafbefehl am 18. Februar 2021 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Brugg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 17. August 2021 fand vor dem Bezirksgericht Brugg die Hauptverhandlung statt. Der Beschuldigte beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.