Es war für den Beschuldigten vorhersehbar, dass bei Verbindung seines Sattelschleppers mit der falschen elektronischen Überfüllsicherung das Überlaufen des Tanks nicht verhindert wird und es folglich zu einem Auslaufen von Biodiesel ins Erdreich kommen kann. Dieses Auslaufen wäre vermeidbar gewesen, wenn der Beschuldigte die nach den Umständen gebotene Sorgfalt hätte walten lassen und seinen Sattelschlepper als Folge dessen mit der Überfüllsicherung von Tank Nr. 2 verbunden hätte."