Dieser automatische Stopp des Abladevorgangs ist am 11. Dezember 2019 trotz festgestellter Funktionsfähigkeit der elektronischen Überfüllsicherung von Tank Nr. 2 nicht eingetreten. Dies ist einzig dadurch erklärbar, dass der Beschuldigte, obwohl er mit der Abladesituation in Q., die aufgrund der Tatsache, dass gleich vier Tanks nebeneinanderliegen und folglich auch die Verbindungen zu den elektronischen Überfüllsicherungen eng beieinanderliegen besondere Aufmerksamkeit der abladenden Person erfordert, bestens vertraut war, seinen Sattel-