Wäre der Beschuldigte dieser Pflicht am 11. Dezember 2019 vollumfänglich und mit der nötigen Sorgfalt nachgekommen, hätte er bemerkt, dass er lediglich noch ca. 7'000-8'000 Liter Biodiesel und nicht die gesamten von ihm geladenen ca. 29'000-30'000 Liter Biodiesel in den Tank Nr. 2 hätte abladen dürfen. Für den Beschuldigten war vorhersehbar, dass eine Fehlkalkulation seinerseits die Überfüllung des Tanks Nr. 2 zur Folge haben könnte und diese sowie die damit direkt verbundene Versickerung von ca. 500 Liter Biodiesel ins Erdreich hätte mittels korrekter Kalkulation verhindert werden können.