ist. Der Beschuldigte hat ca. alle ein bis zwei Wochen Biodiesel am vorerwähnten Standort in Q. abgeladen und verfügt über Schulungen bezüglich der Abladung von Biodiesel von seinem Sattelschlepper in entsprechende Tanks. Es war ihm bekannt, dass dem Stand der Technik entsprechend sämtliche Tanks aus Sicherheitsgründen nur bis zu einer Kapazität von 95% befüllt werden dürfen und es die Pflicht der abladenden Person ist, vor Beginn des Abladeprozesses zu berechnen, wie viele Liter bis zur Erreichung dieses Füllstandes noch abgeladen werden dürfen. Wäre der Beschuldigte dieser Pflicht am 11.