Bei diesem Abladevorgang gelangten ca. 500 Liter Biodiesel aufgrund einer Überfüllung des Tanks Nr. 2 ins Erdreich, wodurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers geschaffen wurde. Im Rahmen einer Kontrolle im Nachgang des Vorfalls wurde festgestellt, dass die elektronische Überfüllsicherung von Tank Nr. 2 zum Zeitpunkt der Überfüllung des Tanks vollständig funktionstüchtig war, wodurch das Auslaufen des Biodiesels ins Erdreich und die dadurch direkt verursachte Gefahr einer Verunreinigung des Wassers vollumfänglich auf die pflichtwidrige Unvorsichtigkeit des Beschuldigten zurückzuführen