Covid-19-Verordnung besondere Lage vorliegt. Damit handelt es sich um eine das strafbare Verhalten genau bestimmende Strafnorm. Die Strafnorm wurde aufgrund der Änderungen der Verordnung zwar stets angepasst. Die jeweils geltenden Fassungen der Verordnung wurden auf der Homepage des Bundes indessen chronologisch aufgeführt (www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de), dass es Anpassungen gab bzw. welche wurde via diverse Medienkanäle und auf der Internetseite des BAG kommuniziert, so dass die aktuell geltende Fassung jederzeit auch für Nichtjuristen auffindbar war.