Die Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Busse von CHF 200.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 400.00 Rechnungsbetrag CHF 600.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.