2. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG sowie in Anwendung von Art. 102 Abs. 1 SVG, Art. 47 StGB, Art. 19 Abs. 2 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, und Art. 40 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 ½ Monaten verurteilt. 3. [in Rechtskraft erwachsen] 3.1. Es wird eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB angeordnet. 3.2. Der Vollzug der Freiheitsstrafe gemäss Ziff. 2 hiervor wird gestützt auf Art. 63 Abs. 2 StGB zu Gunsten der ambulanten Behandlung aufgeschoben. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Gestützt auf Art. 69 StGB wird der beschlagnahmte PW Subaru Legacy 2.0. 4WD, grau, Stamm-Nr. […], Halter: A., eingezogen und verwertet.