Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 11. Oktober 2012 wurde der Beschuldigte wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von sieben Tagessätzen à Fr. 40.00 mit einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg vom 19. Juli 2017 wurde er sodann wegen mehrfacher Beschimpfung sowie versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 60.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Gleichzeitig wurde eine ambulante Behandlung nach Art.