Um 10:00 Uhr morgens ist mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen und insbesondere in den durchquerten Innerortsbereichen mit Fussgängern und Velofahrern zu rechnen, was von einem Lenker eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt. Die von der Fahrt des Beschuldigten ausgehende Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit bzw. der anderen Verkehrsteilnehmer ist damit nicht zu bagatellisieren, zumal dem Beschuldigten der Führerausweis aus Sicherheitsgründen entzogen worden ist und ihm deshalb die Fahreignung vollständig abzusprechen ist. Das objektive Tatverschulden ist somit als mittelschwer einzustufen.