Die Wiedererteilung wurde von einer mindestens einjährigen regelmässigen psychiatrischen Behandlung unter anderem mit Bestätigung über die Symptomfreiheit, Einnahme der verordneten Medikamente und Blutspiegelkontrollen sowie von einer erneuten verkehrspsychiatrischen Begutachtung inkl. kognitiver Leistungsabklärung abhängig gemacht. Der Führerausweis wurde somit nicht bloss zu Warnzwecken, sondern aus Sicherheitsgründen entzogen.