19 StGB). Automatisch schuldmindernde oder -ausschliessende Diagnosen oder Befunde gibt es nicht. Ein paranoid-schizophrener Täter kann ausserhalb einer psychotischen Episode ohne Weiteres voll schuldfähig sein, und selbst in psychotischem Zustand kann je nach Situation und Handlung eine volle Schuldfähigkeit vorliegen (NOLL, Die Schuldfähigkeit aus psychiat- risch-psychologischer Sicht, ZStrR 135/2017, S. 72 und 76 f.). Dass der Beschuldigte im Zeitraum der Taten voll einsichtsfähig und leichtgradig bzw. mittelgradig vermindert steuerungsfähig war, lässt sich demnach ohne Weiteres mit seiner Diagnose vereinbaren.