Dies bestätigte sie auch anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Der Sachverständigen standen neben den Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft auch die Akten des Amts für Justizvollzug betreffend eine frühere ambulante Massnahme zur Verfügung (UA act. 81), wobei sie sich insbesondere auf Behandlungsberichte bis Mitte 2018 stützen konnte (UA act. 108). Sie -7-