Beim Beschuldigten bestehe eine paranoide Schizophrenie mit in der Vergangenheit multiplen Episoden (ICD-10 und DSM-5: F20.9). Zwischen 2015 und Juli 2018 habe sich der Beschuldigte in einem psychopathologischen Zustand befunden, der sich mit demjenigen anlässlich der Begutachtung vom 1. April 2017 decke, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass die unerlaubten Fahrten im Zeitraum von 2015 bis Juli 2018 nicht in einem Zustand einer akuten psychotischen Symptomatik erfolgt seien. Da der Beschuldigte seine Medikation ab Mitte 2018 eingestellt habe, sei von einer Verschlechterung der schizophrenen Grunderkrankung auszugehen. Insbesondere sei davon auszugehen, dass