3.4. Das psychiatrische Gutachten vom 23. November 2020 von Dr. med. B. (nachfolgend: die Sachverständige) attestierte dem Beschuldigten für die ihm zur Last gelegten Delikte eine vollständig erhaltene Einsichtsfähigkeit sowie eine leichtgradig verminderte Steuerungsfähigkeit für den Zeitraum von 2015 bis Juli 2018 und eine mittelgradig verminderte Steuerungsfähigkeit für den Zeitraum von Juli 2018 bis Februar 2020 (UA act. 103, 109). Beim Beschuldigten bestehe eine paranoide Schizophrenie mit in der Vergangenheit multiplen Episoden (ICD-10 und DSM-5: F20.9).