3.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und mündlicher Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens durch die Sachverständige Dr. med. B. fand am 25. Mai 2022 statt. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch, die Strafe sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Anordnung einer ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB, die Einziehung und Verwertung des Fahrzeugs sowie die Entschädigung der amtlichen Verteidigung sind unangefochten geblieben. Eine Überprüfung dieser unbestrittenen Punkte findet somit nicht statt (Art. 404 Abs. 1 StPO).