3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 4. Januar 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des mehrfachen Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises freizusprechen. Ziff. 2 bis 4 des Urteils vom 23. August 2021 seien vollumfänglich aufzuheben, und stattdessen sei er mit der Weisung zu belegen, sich einer ambulanten Behandlung der Schizophrenie zu unterziehen.