7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 2'000.00 b) den Kosten für Gutachten von Fr. 4'550.00 c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 5.00 Total Fr. 6'555.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b und c im Gesamtbetrag von Fr. 6'555.00 auferlegt. -3-