2. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 1 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 19 Abs. 2, Art. 40, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu 7.5 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 3. Gestützt auf Art. 63 StGB wird eine ambulante Behandlung der paranoiden Schizophrenie des Beschuldigten angeordnet. 4. Der Vollzug der Freiheitsstrafe gemäss Ziffer 2 wird gestützt auf Art. 63 Abs. 2 StGB zu Gunsten der in Ziffer 3 angeordneten ambulanten Massnahme aufgeschoben.