Gegenstand Fahren ohne Berechtigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 17. Februar 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung. 2. Mit Urteil vom 23. August 2021 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Brugg: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG.