Die Beschuldigte dringt mit ihrer Beschwerde insoweit durch, als das Bundesgericht hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutzverordnung eine Verletzung des Legalitätsprinzips festgestellt hat und diesbezüglich ein Freispruch ergeht. Demgegenüber unterliegt sie mit ihrem Antrag auf Freispruch hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Hundegesetz bzw. die Hundeverordnung. Ausgangsgemäss sind der Beschuldigten die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 zur Hälfte, d.h. mit Fr. 1'000.00 aufzuerlegen.