2. Das Bundesgericht hat hinsichtlich des Schuldspruchs der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung festgehalten, dass dieser – entgegen der Auffassung des Obergerichts – mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage gegen das Legalitätsprinzip verstosse (vgl. Urteil 6B_26/2021 vom 9. März 2022 E. 3.5.2). Diese Feststellung ist für das Obergericht verbindlich, weshalb es damit sein Bewenden hat und der Schuldspruch vorliegend aufzuheben ist. -4-