2.3. Mit Stellungnahme vom 25. April 2022 beantragte die Beschuldigte, das Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 5. Dezember 2019 sei vollumfänglich aufzuheben und sie sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staats freizusprechen. Das Obergericht zieht in Erwägung: