4. 4.1. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschuldigten auferlegt. 4.2. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten vor Vorinstanz selber zu tragen. Zustellung an: […] - 11 - Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)