3. 3.1. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Amt der Region Oberwallis, vom 13. Oktober 2020 für 30 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. 3.2. Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 900.00 ist zu bezahlen. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen vollzogen. 4. Die Beschuldigte hat ihre Kosten selber zu tragen. 5. Folgende Verfahrenskosten werden der Beschuldigten auferlegt: -5-