1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 31. März 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Muri. -4- 2. 2.1. Mit Verfügung vom 29. Juli 2021 dispensierte die Verfahrensleiterin die Beschuldigte antragsgemäss von der persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung. 2.2. Am 24. August 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri statt. Gleichentags erkannte diese: