5.1. Der durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Amt der Region Oberwallis, Visp, vom 13. Oktober 2020 aufgeschobene Strafvollzug wird gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. 5.2. Mit dem Widerruf wird die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00 zur Zahlung fällig. Nach Rechtskraft erhält die Verurteilte über diesen Betrag von der Inkassostelle des widerrufenen Urteils eine Rechnung. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.